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  Passagierberechtigung  
   
 

Die Passagierberechtigung erlaubt die Beförderung von Passagieren mit doppelsitzigen Gleitsegeln. Die Lizenz wird unbefristet erteilt, ein Überprüfungsflug ist jedoch alle 3 Jahre erforderlich.

Eingangsvoraussetzungen: Besitz der A-Lizenz oder Sonderpilotenscheins (Sopi) seit mind. 12 Monaten. Flugbuchnachweis von mind. 100 Monoflügen, praktischer Eingangstest beim DHV (nicht bei der Flugschule). Die theoretische Ausbildung umfasst mind. 4 Unterrichtsstunden à 45 Min. in den Sachgebieten:
Luftrecht, Technik, und Flugtechnik / Verhalten in besonderen Fällen.

Praxis: 5 Flüge zusammen mit einem berechtigten Fluglehrer (Fachlehrer Tandem), anschließend 10 Flüge mit Inhaber einer Lizenz für Gleitsegelführer mit Flugübungen, gemäss Lehrplan unter Anleitung eines Fluglehrers.
Danach 30 Flüge mit einem Scheininhaber.

Der Preis beinhaltet die Leihgebühren für die ersten 5 Flüge. Zuzüglich 150,- € Leihgebühren für die 10 nächsten Flüge. Diese Leihgebühren sind sofort fällig und werden beim Kauf eines Tandemschirmes innerhalb eines Jahres angerechnet.

Der praktischen und theoretischen Ausbildung in der Flugschule schließt sich an: Mind. 30 von einer Flugschule bestätigte Höhenflüge mit Inhabern einer Lizenz für Gleitsegelführer oder Hängegleiter im Flugauftrag der Flugschule.

Alle Auffahrten zu den Startplätzen mit unserem Schulbus sind gratis!

Prüfung: Praktische und theoretische Prüfung vor einem Prüfungsrat des DHV.

Termine: Nach Vereinbarung.

Preis: 550,- € (Der Preis beinhaltet die Leihgebühren für die ersten fünf Flüge)
zzgl.
150,- € Leihgebühren für die nächsten 10 Flüge.
Die Leihgebühren werden beim Kauf einer Ausrüstung innerhalb eines Jahres zurückerstattet.